Rechtsprechung
BGH, 05.10.1965 - 1 StR 389/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Freiwilligkeit eines Rücktritts - Aufgabe einer Vergewaltigung wegen Periode der Frau - Unmöglichkeit der Fortführung der Tat wegen eines psychischen Zustandes - Fehlgeschlagener Versuch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versuch der Vergewaltigung - Strafbefreiender Rücktritt - Menses der überfallenen Frau - Beabsichtigter Geschlechtsverkehr
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 24
Papierfundstellen
- BGHSt 20, 279
- NJW 1965, 2410
- MDR 1965, 1003
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.04.1955 - 4 StR 16/55
gutes Zureden des Opfers - § 177 StGB, § 24 StGB, 'Aufgabe', Rücktrittsmotiv
Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 1 StR 389/65
Deshalb blieb er in der Tat noch Herr seiner Entschließungen wie in dem Fall BGHSt 7, 296, 299 [BGH 14.04.1955 - 4 StR 16/55]. - BGH, 04.06.1965 - 2 StR 203/65
Verurteilung wegen versuchter Notzucht trotz Rücktritt vom Versuch
Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 1 StR 389/65
Das Urteil des 2. Strafsenats vom 4. Juni 1965 - 2 StR 203/65 - steht der hier vertretenen Auffassung nicht entgegen. - BGH, 13.02.1964 - 1 StR 549/63
Herbeiziehung von Akten über den Scheidungsrechtsstreit zur Überprüfung der …
Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 1 StR 389/65
Der Senat hat in 1 StR 549/63 vom 13. Februar 1964 einen gleichliegenden Fall ebenso entschieden.
- BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55
Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung - …
Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 1 StR 389/65
Würde das der Fall gewesen sein, so wäre dem Angeklagten schon aus bei ihm eingetretenen physischen Gründen die Fortführung seines Vorhabens unmöglich geworden (BGHSt 9, 48, 53 [BGH 28.02.1956 - 5 StR 352/55], dritter Absatz). - BGH, 20.02.1953 - 1 StR 719/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 1 StR 389/65
Dies hat der Tatrichter sagen wollen, Seine Auffassung, die den Anschauungen des Lebens und der Rechtsprechung entspricht (RGSt 37, 402, 405; BGHSt 4, 56, 58) [BGH 20.02.1953 - 1 StR 719/52], ist rechtlich nicht angreifbar. - RG, 16.02.1905 - 3256/04
Zur Frage des Rücktritts vom nicht beendigten Versuch.
Auszug aus BGH, 05.10.1965 - 1 StR 389/65
Dies hat der Tatrichter sagen wollen, Seine Auffassung, die den Anschauungen des Lebens und der Rechtsprechung entspricht (RGSt 37, 402, 405; BGHSt 4, 56, 58) [BGH 20.02.1953 - 1 StR 719/52], ist rechtlich nicht angreifbar.
- BGH, 22.06.1993 - 1 StR 287/93
Freieiwilliger Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung - Einstufung der …
Die vom Landgericht zitierten Entscheidungen BGHSt 9, 48, 53 und 20, 279, 280 besagen nichts anderes. - BGH, 31.05.1979 - 4 StR 183/79
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung als zweiaktige Delikte - Tateinheit von …
Die Tat gegenüber Manuela Sch. könnte zwar als versuchte Vergewaltigung zu werten sein, da ein freiwilliger Rücktritt hier nicht in Betracht kam (vgl. BGHSt 20, 279 [BGH 05.10.1965 - 2 StR 389/65]). - BGH, 17.07.1970 - 3 StR 104/70
Ausschluss des Anspruchs auf Entschädigung bei Vorbereitung der Verübung eines …
Daß der Kassierer lange Zeit nicht erschien, war für die Angeklagten kein zwingender Grund, die Durchführung ihres Vorhabens aufzugeben (anders als im Falle BGHSt 20, 279 [BGH 05.10.1965 - 2 StR 389/65]). - BGH, 17.12.1965 - 4 StR 576/65
Vorliegen eines schweren Raubes - Verabredung zu einem Verbrechen - Erpressung zu …
Nach den zur Verfahrensrüge (I 2) mitgeteilten Urteilsfeststellungen haben die Angeklagten ihren Plan am 11. Dezember 1964 nicht "aus freien Stücken" (§ 49 a Abs. 3 Nr. 2 StGB), sondern wegen der sicheren Voraussicht seines Scheiterns aufgegeben; sie befürchteten, daß sie "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" ergriffen und verhaftet würden; nur deshalb, weil es ihnen "sinnlos" erschien, haben sie von der Tatausführung Abstand genommen (BGHSt 9, 48, 50, 52 [BGH 28.02.1956 - 5 StR 352/55]mit nachweisen; BGHSt 12, 306, 308, 309 [BGH 03.12.1958 - 2 StR 500/58]; 20, 279) [BGH 05.10.1965 - 2 StR 389/65].